Das Haus ist einer der grössten Wertgegenstände einer Familie und leider auch Anlass vieler Streitigkeiten.
Fehlentscheidungen vermeiden.
Bei der Scheidung taucht sehr oft die Frage auf, wer das Haus bekommen soll. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Ehepaare die sich manchmal erbittert um das gemeinsame Haus kämpfen Fehlentscheidungen treffen und damit in die Schuldenfalle tappen.
Gesetzlich ist lediglich festgelegt, dass keine unbillige Härte entstehen darf, insbesondere ist bei dieser Frage das Wohl der Kinder entscheidend zu berücksichtigen. Es ist daher folgerichtig, dass derjenige die Immobilie alleine nutzen darf, der auch ein schutzwürdiges Interesse daran hat. In den meisten Fällen wird das Haus bzw. die Wohnung veräußert und der Erlös zwischen den Ehepartnern geteilt.
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Ehegatte dem anderen Ehegatten den jeweiligen Miteigentumsanteil an der Immobilie abkauft. Auch gibt es Fälle indem sich die Ehegatten nicht einigen können, da unter anderem zu lange gewartet wird, so dass letztendlich im Wege der Zwangsvollstreckung die Immobilie versteigert wird.
Gefahr der Schuldenfalle – Verbraucherinsolvenz.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass lange Streitigkeiten im Vorfeld über das Haus Eigentum kontraproduktiv sein können, da durch die Änderung der Lebensverhältnisse ein sofortiger Handlungsbedarf besteht. Man sollte sich keine Fehlentscheidungen erlauben, da man sehr leicht in die Schuldenfalle tappt und möglicherweise auch später Verbraucherinsolvenz beantragen muss.
Es sollte daher von Anfang an eine außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung angestrebt werden, indem über die Frage des Eigentums an der Immobilie verbindliche Regelungen getroffen werden. Eine Vereinbarung hilft jetzt und auch in der Zukunft viel Geld zu sparen.
Ist beispielsweise das Objekt noch hoch verschuldet sollte möglichst eine Umfinanzierung der Verbindlichkeiten sinnvollerweise erfolgen. Auch kann durch eine individuelle Scheidungsvereinbarung das Wohnrecht einvernehmlich geregelt werden.
Auch dient diese Vereinbarung als Basis, um sich beruhigt wieder den eigentlichen Dingen des Lebens zuzuwenden, denn schließlich sollte das Leben genossen werden und nicht wegen Überschuldung in eine Krise versinken. Wenn natürlich das Eigentum dabei erhalten bleibt umso zielführender ist es auch für die Zukunft.
Anwalt beauftragen.
Wir sind uns all diesen Tatsachen bewusst und unterstützen deshalb eine vernünftige Lösung zu finden, die alle Gesichtspunkte umfassend – rechtlich und wirtschaftlich – berücksichtigt. In allen Fällen gilt der Rat, zumindest vorher eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da es hier nicht selten um existentielle Fragen geht.